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BIEHLER Architekten + Stadtplaner

Wettbewerb "Ehemalige Leopoldsfeste", Rastatt

Auslober
Stadt Rastatt

Auszeichnung
1. Preis

Realisierung
1994-1998

Das Planungsgebiet umfasst das östlich der Friedrich-Ebert-Strasse gelegene Teilstück der ehemaligen Leopoldsfeste.

Durch die Umnutzung extensiv oder städtebaulich falsch genutzter innerstädtischer Flächen soll die Ausdehnung der Siedlungsflächen verringert und die Attraktivität der Stadtgefüges erhöht werden.

Als allgemeine Zielsetzung des Entwurfes für das Baugebiet wird eine klare städtebauliche Struktur vorgeschlagen, die eine grundlegende und zusammenhängende baulich- freiräumliche Neuordnung im Süden Rastatts. ermöglicht.

Das Gebiet schliesst einen grossen parkähnlichen Grünbereich im Süden der Stadt mit ein. Die innerhalb dieses Bereiches gelegenen Relikte der Festungsanlagen sollen Stadtgeschichte erlebbar machen und dem Gebiet der Leopoldsfeste einen Teil ihrer verlorengegangenen Identität zurückgeben.

Im Innern gliedert sich das neue Wohngebiet in überschaubare, einzelne Teilgebiete mit zweigeschossigen Reihenhäusern bzw. gereihten dreigeschossigen Stadthäusern und Garagen. Da auf grosse Wohn- und Freiraumqualität in dieser modernen Gartenstadt Wert gelegt wird, haben alle Hauseinheiten einen entsprechenden Garten- und Freiraumanteil.

Diese "kleinen Nachbarschaften" bilden ein streng geordnetes Siedlungsgefüge, das in Kontrast steht zu dem naturräumlichen Element des markanten Waldrandes. Zwischen diesen Elemente erstreckt sich ein grosszügiger Landschaftspark.

Der gestalterische Anspruch an die Architektur muss im Zusammenhang mit dem Bemühen um Wirtschaftlichkeit und der Berücksichtigung ökologischer Aspekte wie Reduzierung des Heizwärmebedarfs und Brauchwassererwärmung durch Sonnenkollektoren gesehen werden. Innerhalb der vorgegebenen städtebaulichen Struktur wird eine gestalterische Vielfalt der Architektur ermöglicht, ohne dass die Homogenität des Gesamtgebiets verloren geht.

Für die Planung der Gebäude werden die Trauf- und Firsthöhen, sowie die Dachneigung von der Zahl der Geschosse abhängig gemacht. Diese haben jedoch innerhalb einer Nachbarschaft einheitlich zu erfolgen. Darüberhinaus sollen lediglich die Geschosszahlen und die Obergrenzen der Grundstücksausnutzung die zukünftige Bebauung bestimmen.