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Instandsetzung Martinskirche, Bauabschnitt I

Kirchheim unter Teck
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Ort
Kirchheim unter Teck
Gebäudekategorie
Kirchen, Klöster, Moscheen, Synagogen
Bauvorhaben
Umbau
Jahr der Fertigstellung
2014
Material Fassade
Naturstein
Für den Erhalt der Martinskirche, das Wahrzeichen von Kirchheim unter Teck, trägt die Evangelische Gesamtkirchengemeinde schon seit vielen Generationen die Verantwortung. Der Erhalt des Gebäudes für kommende Generationen soll durch eine Instandsetzung und
Modernisierung in den nächsten Jahren sichergestellt werden. Nach eingehenden Untersuchungen der vorhandenen Bausubstanz wurde ein Gesamtkonzept für die Instandsetzung entwickelt, das nun schrittweise umgesetzt wird.

Der erste Teil der Maßnahmen aus dem Gesamtpaket umfasst die Instandsetzung und Modernisierung des Daches und der tragenden Holzkonstruktion. Alle erforderlichen Baumaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 25,
Denkmalpflege, entwickelt und dann abschnittsweise umgesetzt. Der Dachstuhl der Kirche wird seit Jahrzehnten von Fledermäusen als Sommerquartier und Kinderstube genutzt. Um die Fledermauspopulation nicht zu gefährden, mussten die Bauarbeiten nach Auflagen des Landratsamtes Esslingen, Untere Naturschutzbehörde, im Winterhalbjahr stattfinden. Weiterhin waren bei der Umsetzung feste Termine für den Beginn und das Ende der Bauarbeiten festgelegt worden. Auf dem Kirchplatz und um das Gebäude selbst stattfindende öffentliche Veranstaltungen waren zusätzlich in den Bauablaufplan zu integrieren.

Umgesetzte Maßnahmen
- Erneuerung der Dachhaut an Kirchenschiff, Chor und Turm
- Ertüchtigung der vorhandenen Holzkonstruktion und teilweiser Austausch vorhandener Balken
- Dämmung des Kirchenschiffes
- Verbesserung des Blitzschutzes
- Maßnahmen zum Schutz der im Turm nistenden Falken und Fledermäuse

Besonderheiten
- Denkmalgeschützes Gebäude
- Umsetzung bei laufender Nutzung, Veranstaltungen auf dem Kirchplatz waren mit einzuplanen.
- Umsetzung in 9 Bauabschnitten (Bauzeit von 10 Monaten)
- Winterbaustelle, Umsetzung der Maßnahmen aufgrund von Auflagen der Naturschutzbehörde nur während der Abwesenheit der Fledermäuse und Falken möglich
- Gerüststellung bis in eine Höhe von 36 Metern
- Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen konnte die Bauzeit eingehalten und der geplante Kostenrahmen sogar unterschritten werden.